Die EU-Waldstrategie 2030 umfasst eine Reihe von rechtlichen, finanziellen und freiwilligen Maßnahmen und zielt darauf ab, die Quantität und Qualität der Wälder in der EU zu verbessern, negative Trends umzukehren und die Wälder in der EU an Wetterextreme und Unsicherheiten, die der Klimawandel mit sich bringe, anzupassen. Dazu passend hat die EU eine Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten am 16. Mai 2023 verabschiedet, um die negativen Auswirkungen von Entwaldung und Waldschädigung auf den Klimawandel und den Biodiversitätsverlust zu bekämpfen. Im Zeitraum von 1990 bis 2020 gingen weltweit mehr als 420 Millionen Hektar Wald verloren, hauptsächlich aufgrund legaler Entwaldung im Zusammenhang mit der Ausweitung landwirtschaftlicher Flächen. Da die EU eine große Konsumentin und Händlerin von Rohstoffen und Produkten ist, die mit der Entwaldung in Europa in Verbindung steht, besteht die Notwendigkeit, Maßnahmen zu ergreifen.
Die Grundsätze der Verordnung
Die Verordnung legt Grundsätze, wie Transparenz, wissenschaftliche Grundlagen und Einhaltung internationaler Verpflichtungen fest. Sie gilt gleichermaßen für inländische und importierte Waren sowie Produkte und umfasst verbindliche Sorgfaltspflichten für alle Marktteilnehmer:innen. Nur Produkte, die entwaldungsfrei und legal sind, dürfen auf den EU-Markt gelangen.
Anwendungsbereich und Rückverfolgbarkeit
Die Verordnung betrifft bestimmte Produkte wie Palmöl, Soja, Holz, Rinder, Kakao, Kaffee, Naturkautschuk und ihre Folgeprodukte. Die Rückverfolgbarkeit der Produkte wird durch die Verbindung mit dem Grundstück, auf dem sie hergestellt wurden, sichergestellt. Die Produkte müssen auch den geltenden Gesetzen des Produktionslandes entsprechen, einschließlich Menschenrechten, Arbeitsrechten und dem Prinzip der vorherigen Zustimmung (FPIC).
Bewertungssystem und Pflichten für Marktteilnehmer:innen
Um Länder entsprechend dem Entwaldungsrisiko einzustufen, wird ein Bewertungssystem eingeführt. Abhängig vom Risikograd des Ursprungslandes der Produkte werden Marktteilnehmer:innen spezifische Pflichten übernehmen. Die Verordnung wird regelmäßig überprüft und kann auf andere bewaldete Flächen, Ökosysteme, Rohstoffe, Produkte und Finanzinstitute ausgeweitet werden.
Stärkung der Compliance und Zusammenarbeit
Ein Informationssystem wird eingerichtet, um die Compliance der Marktteilnehmer:innen und Händler:innen zu stärken. Es ermöglicht die risikobasierte Analyse durch zuständige Behörden und erleichtert die Zusammenarbeit zwischen den Marktteilnehmer:innen. Die Zusammenarbeit mit Partnerländern wird intensiviert, um sicherzustellen, dass sie von den neuen EU-Vorschriften profitieren können.
Outreach-Aktivitäten und Ziele
Es werden Outreach-Aktivitäten durchgeführt, um die Verordnung bekannt zu machen und den Dialog mit Drittländern zu fördern. Die EU erwartet, dass die Verordnung dazu beiträgt, nachhaltige Lieferketten zu schaffen, die Zerstörung von Wäldern zu verhindern und Geschäftsmöglichkeiten in grünen Produkten zu schaffen. Die Umsetzung der Verordnung erfordert die Entwicklung eines Informationssystems, Benchmarking, die Erstellung von Leitlinien und eine gesetzliche Überprüfung.
Insgesamt zielt die Verordnung darauf ab, den Schutz der Wälder zu verbessern, den Klimawandel einzudämmen und nachhaltige Lieferketten zu fördern.
Im Zusammenhang mit champI4.0ns passt der Anwendungsfall über Möbel und die Traceability von Holz gut zur EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten. Das Projekt zielt darauf ab, eine fälschungssichere Materialverfolgung vom Baum zum Möbelstück zu gewährleisten, indem Rundholz über Merkmale wie Jahresringe eindeutig identifizierbar gemacht wird. Es werden Daten entlang des gesamten Prozesses vom Wald über das Sägewerk bis zur Fertigung des Endprodukts erfasst und in einer zentralen Datenbank abgelegt. Dadurch entsteht ein digitaler Material- bzw. Produktpass für Holz und Möbel.